Berlin – De Maizière stellt in seiner Grundsatzrede zur staatlichen Netzpolitik 14 Thesen vor. Ginge es nach seinen Plänen, sollen vor allem die Daten der privaten Internetuser geschützt werden.
Der Bundesinnenminister stellte am Dienstag in Berlin eine Art Leitfaden für die staatliche Internetpolitik vor. Dabei ging es ihm vor allem darum, dass Verhältnis Staat – Internet – Bürger neu zu regeln. Grundsätzlich richtet sich seine Initiative gegen staatliche Regulierungswut und versucht, den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen zu stärken. De Maizière selbst gibt zu, dass “die Politik das Phänomen Internet erst ignoriert, dann bestaunt und teils zu zögernd und teils zu forsch gehandelt” hat. Diese Erkenntnis war wohl auch der Grund für seinen aktuellen Vorstoß.
Der von ihm Vorgestellte Ordnungsrahmen soll ich vor allem an den Werten Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung orientierten. Dafür brauchten die Gesetze nicht neu geschrieben werden, es genüge, dass das bestehenden Recht den neuen Entwicklungen gegenüber offen bleibe und sich flexibel veränderten Gegebenheiten anpasse.

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Kernanliegen seiner Initiative ist es, die Freiheiten und die Rechte des Einzelnen im virtuellen Raum zu stärken. Im wesentlichen Beabsichtigt De Maizière, dem Internetnutzer eine Art Verfügungsgewalt über seine digital produzierten Daten an die Hand zu geben, um so das Recht auf Selbstbestimmung zu verbessern.
Um dieser grundsätzlichen Forderung nachzukommen, schlägt er zum Einen eine Stärkung des Auskunfts- und Widerspruchsrechts vor, zum Anderen fordert er eine Art selbst bestimmbares Verfallsdatum für die vom Bürger produzierte Daten im Netz. Eine Verbesserung des Widerspruchsrechts könnte so nach dem Vorbild des Rechts auf Gegendarstellung, wie bereits aus der Presse bekannt, umgesetzt werden. Die Suchmaschinenprovider wären dann verpflichtet, die vom User in Netz gestellte Gegendarstellung unter den ersten Anschlägen anzuzeigen.
Damit die Selbstbestimmung über die im virtuellen Raum produzierten Daten verbessert wird, beabsichtigt der Minister, dem Internet das Vergessen beizubringen. So soll in Zukunft jeder die Möglichkeit haben, den eigenen Daten eine Art Verfallsdatum anzuhängen, so dass bestimmte Daten nach kurzer Zeit von selbst wieder gelöscht werden.
Bei allen Freiheiten, die der Staat dem Bürger im Netz gewähren will, darf, so der Minister, jedoch keine unbegrenzte Anonymität im World Wide Web herrschen. Bei kriminellen Machenschaften bedarf es der nötigen Voraussetzungen, um den gesetzwidrigen User identifizieren zu können. Hier wären die bekannten Mittel der Vorratsdatenspeicherung denkbar.Hinsichtlich der viel diskutierten Frage, wie mit Internetseiten umzugehen sei, die kinderpornographisches Material enthalten, spricht sich der Minister für eine Löschung der Seiten aus und wendet sich damit gegen die von der EU-Kommission geforderte „Stopp-Schild“-Variante.
De Maizière Vorstoß, der vor allem die individuellen Rechte des Einzelnen stärkt, stößt in der Netzgemeinde auf großem Zuspruch. Denn das das Internet nicht vergisst, einmal ins Netz gestellte Inhalte nur schwer zu kontrollieren oder gar zu löschen sind, wird schon lange als Manko kritisiert. Mit dem nun vorgestellten Thesen würde dem Privatnutzer dann der lange geforderte digitale Radiergummi für das Internet in die Hand gegeben werden.
(jm)