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Archiv: Juni 2010

Um eine sichere Identifizierung auch im virtuellen Raum zu gewährleisten, präsentierte die US-Regierung jetzt ein Strategiepapier, mit dem genau dieses Ziel forciert wird. So soll ein “Identitäts-Ökosystem” geschaffen werden, innerhalb dessen die sichere Erkennung mittels einer Art virtuellen Ausweises möglich sein soll. Dies gelte vor allem für Onlinekontakte zwischen Handelspartner und dem E-Government-Bereich. Dies ermögliche eine vertrauensvolle und sichere Kommunikation und Daten-Transaktion zwischen Privatpersonen und Organisationen auch im virtuellen Raum.

Zudem vereinfache der Internetausweis das Surfen. Die User müssen sich nicht mehr zahlreiche Benutzernamen und Logins merken, sondern können sich mittels elektronischer Identitätsbeklaubigung authentifizieren.

Eine einheitliche Internet-ID-Card wird es jedoch nicht geben. Vielmehr sollen kommerzielle Anbieter solche Identifizierungsmöglichkeiten anbieten. Zudem ist eine Registierung nicht verpflichtend – den einheitlichen Internetausweis für alle wird es trotz aller Datenschutzanstrengungen auch in Zukunft nicht geben.

(jm)

Eine von McAffe in den USA durchgeführte Studie offenbart: Vor allem Jugendliche gehen zu nachlässig mit ihren Daten um. Bedenklich schnell teilen sie gegenüber Fremden private Informationen wie Wohnort oder Mailadresse mit.

© Oleg Rosental/ PIXELIO

© Oleg Rosental/ PIXELIO

Zwar zeigten sich die 13 bis 17 jährigen absolut routiniert und souverän im Umgang mit dem Internet, vergessen dabei jedoch ganz offensichtlich den Schutz ihrer Privatsspähe. Ganze 69 % aller Befragten waren dazu bereit, im Onlinechat ihren Wohnort preiszugeben. Von den insgesamt 28 Prozent der Jugendlichen, die regelmäßig mit Fremden chatteten, ist knapp ein Viertel dazu bereit, die private E-Mailadresse weiterzugeben. Besonders erschreckendes Ergebnis: Jeder fünfte verschickt private Bilder an den fremden Chatpartner oder gab die eigene Telefonnummer weiter.

Hier sind besonders die Mädchen gefährdet, denn von ihnen chattet rund jede Dritte regelmäßig mit einer unbekannten Personen. Bei den Jungen sind es nur 24 Prozent.

Mit der Studie bezweckte McAffe, die Eltern an ihrer Verantwortung zu erinnern. Da im Internet potentiell jeder zum Kriminellen werden kann, sollten die Eltern über das Surfverhalten ihrer Kinder einen Überblick haben und um der Gefahren im Internet bescheid wissen. Die elterliche Kontrolle erweist sich jedoch als schwer, da die Jugendlichen meist versuchen, ihre Aktivitäten im Internet vor den eigenen Eltern zu verbergen. Durch das löschen der Browser-History ein Kinderspiel.

Da Kinder jedoch oft die Konsequenzen ihrer Aktivitäten nicht absehen können, sollten die Eltern sich um Aufklärung bemühen und die Kinder auf mögliche Gefahren hinweisen.

Tipps für ein sicheres Surfen und Informationen rund um das Thema Kinder und Internet gibt es zum Beispiel auf der Seite jugendschutz.net.

(jm)

Eine Forsa-Umfrage offenbart: 41 Prozent aller Deutschen ändern ihre Passwörter für den Mail-Account, Online-Konten und andere Zugangscodes viel zu selten oder nie.

Die Deutschen zeigen sich bequem, was die Auswahl ihrer Passwörter angeht. Ob der Zugangscode für Online-Plattformen, den Computer oder das Handy, die meisten ändern ihr einmal gewähltes Passwort aus eigener Initiative nie. Dabei empfiehlt Dieter Kämpf vom Branchenverband Bitkom, die wichtigsten Passwörter alle drei Monate zu ändern. Dieser Regel komme nach der Forsa-Studie allerdings nur jeder sechste Bürger nach.

© A. Reinkober/ PIXELI

© A. Reinkober/ PIXELI

Schaut man sich die Zahlen genauer an, sieht es folgendermaßen aus: Rund 8 Prozent aller Befragten ändern ihre Zuganscodes nie oder nur alle paar Jahre, jeder Neunte tut dies dagegen jährlich und jeder Hundertste Wechselt sogar wöchentlich. Ein wöchentlicher Wechsel muss zwar auch nicht sein, eine gewisse Sensibilität hinsichtlich der Wahl der eigenen Passwörter sollte allerdings vorhanden sein.

So zeigte sich, dass vor allem die unter 29 Jährigen vorsichtiger sind: Bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind es immerhin 27 %, die ihre wichtigsten Kennwörter ca. alle drei Monate ändern. Bei der Generation 60 Plus sind es nur 4 Prozent.

Demnach sollte man sich die Studie als Anstoß nehmen, die Zugangsdaten für Mailaccounts oder Online-Konten wenigstens einmal im Halbjahr zu wechseln. Der Aufwand ist verschwindend gering, der Sicherheit kommt es zugute.

(jm)

Die amerikanische Verbraucherschutzbehörde verdonnert den Blogerdienst Twitter zu verschärften Sicherheitsmaßnahmen. Wiederholt gelang es Hackern, die Nutzerkonten einzelner User zu knacken. Aufsehen erregte zuletzt der Fall eines französischen Computerhackers, dem es gelang, den Twitteraccount von Barack Obama zu knacken. David Vladeck, von der Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) über die Sicherheitslücken: “Wenn ein Unternehmen seinen Nutzern verspricht, dass ihre persönlichen Daten sicher sind, dann muss es dieses Versprechen auch einhalten”

Die Behörde kritisiert vor allem die einfachen Administrator-Passwörter. Da diese relativ simpel geknackt werden können, gelang es Hackern Anfang 2009 sogar, die Kontrolle über die komplette Twitter-Website zu übernehmen.

Als Reaktion auf die peinlichen Vorkommnisse und den Druck der US-Behörden versprach der Kurznachrichtendienst, die Sicherheitslücken zu schließen und neue Standards zu setzten. Die Behörden wollen den Fortschritt kontrollieren.

(jm)

Der Grundsatzstreit zwischen YouTube und dem Medienkonzern Viacom ist vorläufig entschieden. YouTube wird für das Einstellen von geschützter Viacom-Clips nicht haftbar gemacht.

Ein New Yorker Gericht entschied am Mittwoch über den Urheberrechtsstreit zwischen dem Medienkonzern Viacom, zu dem auch MTV wie auch Paramount gehört, und der Videoplattform YouTube. Diese war zuvor auf rund eine Milliarde Dollar Schadensersatz verklagt worden, weil sie angeblich zu geringe Anstrengungen unternahm, um das Einstellen von urheberrechtlich geschützten Videoclips zu unterbinden. Viacom demonstrierte und kündigt Berufung ein: „Das Urteil sei komplett mangelhaft“, so ein Pressesprecher des Konzerns.

Das Urteil ist von größerer Relevanz für die gesamte Medien und Internetbranche. Ursprung der Klage war es, dass YouTube-Nutzer widerrechtlich geschützte Musikclips des Konzerns auf die Plattform gestellt hatten, ohne das YouTube etwas dagegen unternahm. Nach Ansicht der Richter unternahm die Videoplattform jedoch ausreichende Bemühungen, das geschützte Material zu entfernen. Zudem sei YouTube durch den Digital Millennium Copyright Act geschützt . Nach diesem kann YouTube solange nicht belangt werden, wie die es mit den Rechteinhabern zusammenarbeitet und für die Löschung beanstandeter Inhalte sorgt.

YouTube entwickelte extra einen Filter, um die Suche nach geschütztem Material zu erleichtern. Das Verfahren begann bereits 2006 – ob die Berufung von Viacom von den Gerichten angenommen wird, bleibt abzuwarten.

(jm)

Mit einem Update auf die neue Version des iPhone Betriebssystems iOS4, muss der Nutzer zustimmen, dass Apple gesammelte Standortdaten seiner Kunden an Dritte weiter gibt.

Die Diskussion über das Sammeln von Daten geht weiter. Stand zuletzt Google in der Kritik, wahllos W-LAN-Daten auszuspähen, trifft es jetzt Apple. Denn mit der Veröffentlichung der neuen Betriebssystem iOS4 für das aktuelle iPhone, das iPad oder auch den iPod, hat Apple auch seine Nutzungsbedingungen geändert. Wer die neue Software installieren will, muss zuvor den neuen Datenschutzrichtlinien zustimmen – und genau diese sorgen für Unmut bei den Kunden.

Hier heißt es nämlich: “Apple, unsere Partner und Lizenznehmer können genaue Standortdaten sammeln, benutzen und teilen, inklusive des Echtzeit-Standorts Ihres Apple-Computers oder -Geräts.”

Apple braucht die Daten zum Beispiel für das App Find-My-iPhone, mittels diesem das verloren gegangene Gerät aufgespürt werden kann. Gleichzeitig lassen sich die gesammelten Daten für personalisierte Werbung nutzen, um auf diese Weise passende Werbung entsprechend dem aktuellen Aufenthaltsort dem User zu offerieren. Zwar werden die Daten anonymisiert gehortet, unklar ist dennoch, was genau die Weitergabe an Dritte für den Einzelnen bedeutet und für den Einzelnen zunächst nicht die Möglichkeit besteht, die Sammlung der Standortdaten zu verhindern. Erst nachträglich kann die Funktion deaktiviert werden: Unter „Einstellungen“ findet sich in Zukunft die Registerkarte „Location Services“ – hier kann die Datensammlung deaktiviert werden.

Und dennoch ist die neue Initiative kritisch zu betrachten. Nicht nur, dass auch Apple von nun an darauf aus sein wird, möglichst viele Daten seiner Kunden zu horten. Denn trotz der Anoymisierung der Daten lassen sich über die Bewegungsprofile recht genaue Informationen über den Einzelnen gewinnen. Sendet das iPhone abends regelmäßig Standortdaten aus dem edlen Ausgehviertel und ist der User tagsüber in der Luxusshopping-Meile ortbar ist, lassen sich daraus auch weitere Rückschlüsse auf das Konsumverhalten des Kunden schließen.

Zunächst ist davon auszugehen, dass die individuellen Bewegungsprofile nicht für solche Zwecke ausgewertet werden, da hier schlichtweg die Bearbeitungskapazitäten fehlen würden. Dennoch ist die Datensammelpolitik zu kritisch zu betrachten. Denn das Recht auf informative Selbstbestimmung sollte auch für die eigenen Geodaten gelten. Also Obacht – Big Apple ist watching you!

(jm)

Das Internet und seine grenzenlosen Möglichkeiten. In Zeiten des WEB 2.0 werden über das Internet nicht nur Preise verglichen, Reisen gebucht, die Pizza bestellt– nein, es wird auch kräftig geflirtet und gedatet. Die Suche nach dem richtigen Partner verlagert sich so zunehmend in den virtuellen Raum. Zahlreiche Datingportale haben sich mittlerweile auf dem Markt etabliert, ständig kommen neue hinzu.

© Johanna Bieber/ PIXELI

© Johanna Bieber/ PIXELI

Die Online-Partnersuche erweist sich jedoch als kompliziert. Zu glauben, es genüge ein Profil anzulegen und schon erhält man massenweise Klicks und Angebote, ist ein Irrtum. Auch im virtuellen Raum muss aktive Partnersuche betrieben werden. Dennoch ist die Suche nicht erfolglos. Rund 9 Millionen Deutsche haben bereits über das Internet ihren Traumpartner gefunden. Doch bevor man sich in einem der vielzähligen Portale registriert, sollte man sich darüber im Klaren  sein, was man überhaupt will. Bin ich auf der Suche nach einem kurzen Flirt oder auf der Suche nach dem perfekten Partner für das Leben?

Ist diese Entscheidung getroffen, muss man sich ein entsprechendes Onlineportal aussuchen. Hier wird nämlich grundsätzlich unterschieden zwischen Flirtbörsen wie iLove.de oder Partnervermittlungen wie ElitePartner.de. Eine Mischformen, in der beides möglich ist, wäre zum Beispiel neu.de.

Bei der Anmeldung geht es nun darum, ein eigenes, wenn möglich interessantes Profil anzulegen. Wer nur das Nötigste über sich preis gibt, wird später wenig Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Da die erste Kontaktaufnahme rein virtuell verläuft, ist das Profil quasi das Gesicht, das Aushängeschild, mit dem der Suchende beim anderen Geschlecht punkten will. So sollten die Angaben im Userprofil gewissenhaft und mit viel bedacht bearbeitet werden. Mogeln, um sich attraktiver zu machen als man ist, ist allerdings auch nicht zu empfehlen – spätestens beim ersten Treffen fällt die virtuelle Maske. Genauso wichtig ist die Wahl des Nickname. Standards wie Knudelbär1984 wirken langweilig und wenig attraktiv – hier ist Kreativität gefragt.

Die erste Kontaktaufnahme verläuft dann über kurze Nachrichten, die man dem auserwählten Mitglied zuschickt. Auch hier sollte auf förmliche Standardnachrichten verzichtet werden. Besser ist es, persönliche Nachrichten zu verfassen, in denen auf  im Profil angegebene Hobbys, Interessen oder Gemeinsamkeiten eingegangen wird. Ist die erste Kontaktaufnahme gelungen, steht einem tiefergehenden Kennenlernen nichts im Wege.

Bei aller Mühe, die man sich beim Ausfüllen des Profils gibt, sollte allerdings darauf geachtet werden, keine persönlichen Kontaktdetails anzugeben. Name, Adresse und Telefonnummer sollten unbedingt verborgen bleiben. Werden diese grundsätzlichen Regeln der Anonymität beachtet, kann man wenig böse Überraschung erleben.

Allerdings ist der virtuelle Flirt nicht kostenlos. Zwar werben die meisten Anbieter mit kostenlosen Testmöglichkeiten, wirkliche Kontaktaufnahme ist aber erst möglich, wenn ein Abo abgeschlossen wurde.

Berlin – De Maizière stellt in seiner Grundsatzrede zur staatlichen Netzpolitik 14 Thesen vor. Ginge es nach seinen Plänen, sollen vor allem die Daten der privaten Internetuser geschützt werden.

Der Bundesinnenminister stellte am Dienstag in Berlin eine Art Leitfaden für die staatliche Internetpolitik vor. Dabei ging es ihm vor allem darum, dass Verhältnis Staat – Internet – Bürger neu zu regeln. Grundsätzlich richtet sich seine Initiative gegen staatliche Regulierungswut und versucht, den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen zu stärken. De Maizière selbst gibt zu, dass “die Politik das Phänomen Internet erst ignoriert, dann bestaunt und teils zu zögernd und teils zu forsch gehandelt” hat. Diese Erkenntnis war wohl auch der Grund für seinen aktuellen Vorstoß.

Der von ihm Vorgestellte Ordnungsrahmen soll ich vor allem an den Werten Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung orientierten. Dafür brauchten die Gesetze nicht neu geschrieben werden, es genüge, dass das bestehenden Recht den neuen Entwicklungen gegenüber offen bleibe und sich flexibel veränderten Gegebenheiten anpasse.

© Peter Kirchhoff / PIXELIO

© Peter Kirchhoff / PIXELIO

Kernanliegen seiner Initiative ist es, die Freiheiten und die Rechte des Einzelnen im virtuellen Raum zu stärken. Im wesentlichen Beabsichtigt De Maizière, dem Internetnutzer eine Art Verfügungsgewalt über seine digital produzierten Daten an die Hand zu geben, um so das Recht auf Selbstbestimmung zu verbessern.

Um dieser grundsätzlichen Forderung nachzukommen, schlägt er zum Einen eine Stärkung des Auskunfts- und Widerspruchsrechts vor, zum Anderen fordert er eine Art selbst bestimmbares Verfallsdatum für die vom Bürger produzierte Daten im Netz. Eine Verbesserung des Widerspruchsrechts könnte so nach dem Vorbild des Rechts auf Gegendarstellung, wie bereits aus der Presse bekannt, umgesetzt werden. Die Suchmaschinenprovider wären dann verpflichtet, die vom User in Netz gestellte Gegendarstellung unter den ersten Anschlägen anzuzeigen.

Damit die Selbstbestimmung über die im virtuellen Raum produzierten Daten verbessert wird, beabsichtigt der Minister, dem Internet das Vergessen beizubringen. So soll in Zukunft jeder die Möglichkeit haben, den eigenen Daten eine Art Verfallsdatum anzuhängen, so dass bestimmte Daten nach kurzer Zeit von selbst wieder gelöscht werden.

Bei allen Freiheiten, die der Staat dem Bürger im Netz gewähren will, darf, so der Minister, jedoch keine unbegrenzte Anonymität im World Wide Web herrschen. Bei kriminellen Machenschaften bedarf es der nötigen Voraussetzungen, um den gesetzwidrigen User identifizieren zu können. Hier wären die bekannten Mittel der Vorratsdatenspeicherung denkbar.Hinsichtlich der viel diskutierten Frage, wie mit Internetseiten umzugehen sei, die kinderpornographisches Material enthalten, spricht sich der Minister für eine Löschung der Seiten aus und wendet sich damit gegen die von der EU-Kommission geforderte „Stopp-Schild“-Variante.

De Maizière Vorstoß, der vor allem die individuellen Rechte des Einzelnen stärkt, stößt in der Netzgemeinde auf großem Zuspruch. Denn das das Internet nicht vergisst, einmal ins Netz gestellte Inhalte nur schwer zu kontrollieren oder gar zu löschen sind, wird schon lange als Manko kritisiert. Mit dem nun vorgestellten Thesen würde dem Privatnutzer dann der lange geforderte digitale Radiergummi für das Internet in die Hand gegeben werden.

(jm)

Die Diskussion um das Sperren von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten schien in Deutschland zunächst vom Tisch zu sein, denn die Sorge, dass die Netzsperren zu einer weitreichenden Zensurpolitik führen würde, war groß. Mit plausiblen Argumenten setzte sich der Arbeitskreis Internetsperren und Zensur (AK Zensur) gegen die Verbotsbefürworter durch. Doch ein Vorstoß der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström könnte die Debatte in Deutschland neu anheizen.

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© Rainer Sturm/ PIXELIO

Die EU-Innenkommissarin Malmström teilte der „Frankfurter Rundschau“ nun mit, dass die Europäische Kommission die Internetsperren befürworte. In rund einem Drittel aller EU-Länder habe sich das Sperren kritischer Internetseiten bereits als gängige Praxis durchgesetzt und bewährt. Zwar habe sie nicht vor, durch ein solches Verbot Zensur auszuüben, aber im Falle kinderpornographischer Seiten handele es sich „nicht um freie Meinungsäußerung, sondern um die Bekämpfung übelster Verbrechen an Kindern”. In den Staaten, in denen dieses Verfahren bereits praktiziert werden würde, ging schließlich „die Meinungsfreiheit nicht den Bach runter”.

Aufgrund der EU-Initiative ist es nun möglich, dass sich die viel diskutierten Stopp-Schilder nun doch durchsetzen. So unterstützt die EU-Kommission die Arbeitsgruppe Circamp (Cospol Internet Related Child Abusive Material Project), bei der 14 europäische Polizeibehörden gemeinsam an einem Sperrfilter arbeiten. Auch Deutschland beteiligt sich an der Initiative Circamp, praktiziert momentan jedoch keine aktive Sperrpolitik. Im Unterschied zu den Vorschlägen aus Brüssel, die die Mitgliedsstaaten zu einer Sperrung verpflichten würden, plädiert die Bundesregierung vielmehr für eine Löschung relevanter Seiten, als für deren Sperrung. In Deutschland wurde die Einführung von Netzsperren nicht deswegen verhindert, weil niemand dem Kindesmissbrauch entgegen treten wollte, sondern weil die praktische Umsetzung der Sperren ungeeignet sei.

Ob sich die europäische Initiative durchsetzt, bleibt offen. Hierfür müsste der Gesetzesvorschlag das Europaparlament passieren, welches sich jedoch massiv gegen derartige Netz-Reglementierungen zur Wehr setzt. Die Debatte um das Datenschutzrecht und die unbeobachtete Kommunikation im Internet wird damit wieder brandaktuell werden.

(jm)


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